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Vom Schmerz der Tiere
Wer einem Tier "ohne vernünftigen Grund" Schmerzen zufügt, verstösst in Deutschland gegen eine Rechtsnorm, die seit 2002 Verfassungsrang geniesst. Wenn kein Einvernehmen darüber hergestellt werden kann, Tiere welcher Arten unter welchen Umständen tatsächlich Schmerzen haben, muss die Proklamation des Tierschutzes als Staatsziel wirkungslos bleiben. Ein kurzer Blick auf die akademische Debatte zu diesen Fragen zeigt, dass ein derartiges Einvernehmen in ...

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