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Die gutsherrlich-bäuerlichen Besitzverhältnisse
Der Ursprung des gutsherrlich-bäuerlichen Besitzrechtes lässt sich in Neu-Vorpommern und Rügen mit einiger Sicherheit bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen, als es zu der Ausbreitung des Christentums und der Kolonisation Pommerns durch die Deutschen kam. Als Hauptquellen des bäuerlichen Besitzrechtes galten zunächst die Verleihungsurkunden. Es werden nicht nur die Besitzverhältnisse der Bauern dargestellt, sondern auch der ländlichen Gewerbestellen, wie Schmieden, Mühlen, ...

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