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Prozessuale Überholung und materielle Beschwer
Die Strafprozeßordnung ermöglicht bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen den heimlichen oder überraschenden Zugriff ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Soweit diese Maßnahmen richterlich angeordnet und bereits vollzogen wurden, versagt die herrschende Meinung nachträglichen Rechtsschutz mit dem Argument der 'prozessualen Überholung'. Die Untersuchung setzt sich kritisch und letztlich ablehnend mit diesem Argument auseinander. Zielsetzung ist der Nachweis mannigfaltiger Belastungen des Betroffenen, die über den ...

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