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Beschaffung von Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hatte im Rahmen der Novellierung der Systematik des § 127 SGB V durch das GKV-OrgWG zum 01.01.2009 das Ziel vor Augen, eine grundsätzliche Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf den Abschluss von Rahmenverträgen zur Hilfsmittelversorgung zu vermeiden. Eigens zu diesem Zweck wurde das Beitrittsrecht in § 127 Abs. 2 a SGB V etabliert. Dadurch meint der Gesetzgeber ...

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