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Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe
Das WTO-Streitbeilegungsverfahren bietet den Mitgliedstaaten eine erhebliche Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Weigert sich der unterliegende Staat, den Schiedsspruch umzusetzen, kann der obsiegende Staat nunmehr regelmäßig Gegenmaßnahmen, insbesondere die Aussetzung von Zollzugeständnissen (sog. "Strafzölle"), ergreifen. Damit kann jedoch eine WTO-widrige Wirtschaftspolitik der EG - wie im Fall der Bananenmarktordnung - für unbeteiligte Exportunternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen. Der Autor geht der ...

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