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Der Grundsatz unionsrechtskonformer Auslegung nationalen Rechts
Im Jahr 1984 hat der Europäische Gerichtshof erstmals die Verpflichtung des innerstaatlichen Rechtsanwenders festgestellt, das nationale Recht in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts auszulegen. Zunächst anhand der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie als Auslegungsmaßstab entwickelt, ist dieses Prinzip in der Folge auf weitere Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts und schließlich auf den Rahmenbeschluss des Unionsrechts übertragen worden. Vor diesem Hintergrund verdeutlicht die Arbeit die ...

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