Die Ohnmacht bei der Geburt vom gerichtsärztlichen Standp...
Dnter allen Verbrechen, welche das Strafgesetzbuch kennt, ist das furchtbaTste del' Mord, die planmassige, uberlegte VeT nichtung eines Menschenlebens, zugleich aber ist der Marder von allen VeTbTechern derjenige, welcher am wenigsten und kaum jemals Anspruch auf das Mitgefuhl seiner Nebenmenschen er heben darf. Anders verhalt es sich mit dem "Kindesmord", der vom MOTde wenig mehr als den N amen hat. ...