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EU-Demokratie- und Menschenrechtsförderung im auswärtigen Handeln nach dem Vertrag von Lissabon
Der Vertag von Lissabon verankert Demokratie und Menschenrechte als Ziel der EU-Außenpolitik. Angesichts dessen stellt sich die Frage: Geht es um eine bloße Deklaration? Oder entsteht nach dem Vertrag von Lissabon auch eine Verpflichtung von ausreichender Rechtsqualität, um dieser Zielsetzung nicht nur einen politisch-deklaratorischen Charakter, sondern auch eine Rolle wegweisender Verbindlichkeit zu attestieren? Und in welchem Verhältnis steht dieses außenpolitische ...

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