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Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen bei Vertragsauflösung
Die Rechtsprechung hat sich seit 1920 mehrfach mit der Thematik befaßt, ob Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages der Umsatzsteuer unterliegen. Sie mündet in die Kernfrage des Umsatzsteuerrechts nach dem Leistungsbegriff. Denn zur Steuerbarkeit muß den Abfindungszahlungen eine Leistung des Zahlungsempfängers i.S.v. § 1 UStG gegenüberstehen. Zu prüfen ist, ob der umsatzsteuerrechtliche Leistungsbegriff mit demjenigen übereinstimmt, den das Zivilrecht verwendet. ...

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