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Das Verhältnis zwischen Lebensversicherung und Pflichtteil
Fällt eine Lebensversicherung bei einem Erbfall an, stellt sich die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter an der Lebensversicherungsleistung beteiligt ist. Das Pflichtteilsrecht dient vornehmlich der Beteiligung naher Angehöriger am Nachlaß und nur untergeordnet der Versorgung Hinterbliebener, während letzteres Ziel der Hauptzweck der Lebensversicherung ist. Die unterschiedlichen Zielrichtungen der beiden Rechtsinstitute bereiten Probleme bei der Einordnung der verschiedenen Lebensversicherungsformen in das System ...

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