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Mehr Aktionärsdemokratie wagen?
Die Studie beschäftigt sich mit dem im Jahre 2001 in § 134 Abs. 3 AktG eingeführten Verwaltungsstimmrecht, das der Gesellschaft gestattet, den Aktionären die Stimmrechtsvertretung auf der Hauptversammlung durch gesellschaftsbenannte Vertreter anzubieten. Das neue Vertretungsverfahren ist vom Gesetzgeber bewusst an das US-amerikanische System des Proxy Voting angelehnt worden. Mit dem dortigen Proxy-System hat das derzeitige deutsche Modell allerdings bei näherer ...

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