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Die nachträgliche Sicherungsverwahrung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der noch jungen Maßregel «Nachträgliche Sicherungsverwahrung». Erklärtes Ziel der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Die Verhinderung schwerer Rückfallstraftaten d. h. schwere Straftaten verübt von solchen Tätern, deren Gefährlichkeit sich erst während ihrer Inhaftierung im Strafvollzug zeigen soll. Die Dissertation untersucht zunächst das Bedürfnis für eine nachträglich angeordnete Verwahrung von Tätern und spannt dann einen Bogen von der historischen ...

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