Maklerrecht
Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit den §§ 652-654 BGB nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des Bundesgerichtshofs. Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung den in der Rechtspraxis bedeutsamen Problembereich Inhalt und Gegenstand des Maklervertrags wesentlich breiter als zuvor. Ebenso ...