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Erdrosselnde Abgaben als staatliches Interventionsinstrument
Eine Abgabe, die vom Gesetzgeber darauf angelegt ist, daß ihre Zahlung unmöglich ist, wird vom BVerfG in ständiger Rechtsprechung als erdrosselnd und damit als verfassungswidrig angesehen. Ausgehend von einem eigenen, anhand der Kriterien der Rechtsprechung entwickelten Erdrosselungsbegriff hinterfragt die Arbeit diese Rechtsprechung. Erdrosselnde Abgaben werden als zusätzliches staatliches Interventionsinstrument verstanden, die im Rahmen grundrechtlicher sowie rechts- und bundesstaatlicher Vorgaben sinnvoll ...

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