Verlustausgleichsbeschränkung und Progressionsvorbehalt
Das Jahressteuergesetz 2009 hat Neuerungen sowohl bei der Verrechnung ausländischer Verluste nach § 2 a EStG als auch beim Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG gebracht. Diese Gesetzesänderungen sind eine Reaktion auf die Urteile des EuGH in der Rechtssache Ritter-Coulais und Rewe Zentralfinanz. Die folgende Arbeit untersucht, ob die Neuregelungen den europa- und den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten.