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Staudingers Kommentar BGB §§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)
Der Band enthält die Erläuterungen des Vertragsprinzips (§ 311 Abs. 1) und der Leistungsstörungen bezügl. des Verschuldens bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 und 3) und der anfänglichen Unmöglichkeit (§ 311a). Die für Erbrechtspraktiker so relevanten Vorschriften §§ 311b, 311c werden eingehend wissenschaftlich und praxisnah mit Fallbeispielen und Lösungsvorschlägen behandelt.

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