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Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z
Die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen und der schwerbehinderten Beschäftigten nehmen in erster Linie die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) wahr. Auch die Betriebsräte und Personalräte sind dazu verpflichtet ? sogar mit deutlich umfangreicheren Befugnissen. Mit dem Lexikon »Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z« sind alle für ihre Aufgaben gut gewappnet. Die erweiterte 8. Auflage behandelt zahlreiche neue Stichwörter: • Homeoffice• Mobile ...