Erwachsenenschutz
Per 1. Januar 2013 treten die revidierten Artikel 360-456 ZGB in Kraft und ersetzen das bisherige Vormundschaftsrecht des ZGB. Im Hauptteil vermittelt der Autor dem Praktiker das neue Erwachsenenschutzrecht, die Organisation und das Verfahren. Ein besonderes Augenmerk richtet er auf die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die gesetzliche Vertretung von Urteilsunfähigen, die Beistandschaften, die fürsorgerische Unterbringung, die medizinische Behandlung ohne Zustimmung und ...