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Überwachung der Tariffähigkeit als Aufgabe der Exekutive
§ 97 Abs. 1 ArbGG gibt den Arbeitsministerien des Bundes und der Länder die Möglichkeit, gegen Pseudo-Gewerkschaften vorzugehen, die die tarifliche Normsetzung missbrauchen. Die Norm ist bis zum CGZP-Verfahren 2008 seit den fünfziger Jahren nicht mehr genutzt worden, ihre Entstehungsgeschichte und die historischen Vorläufer wurden nie erforscht. Die Arbeit schließt diese Lücke. Sie zeigt, dass das Problem "Gelber" Gewerkschaften bereits ...

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