Auskunftsrecht nach § 26 Datenschutzgesetz 2000
Der zentrale Aspekt der Diplomarbeit ist das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht des Betroffenen gegenüber dem Auftraggeber einer Datenanwendung. Die Artikel 12 und 13 der Richtlinie 95/46/EG wurden im § 26 Datenschutzgesetz 2000 umgesetzt. Der Mehrwert liegt in einer ausführlichen und praxisnahen Erläuterung der Modalitäten des Auskunftsbegehrens. Eigene Erfahrungen leiten zur Durchsetzung des Auskunftsrechts bei der Datenschutzbehörde über, dabei wird insbesondere auf das ...