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Die Reichweite des Solidaritätsstreikrechts
Das restriktive deutsche Arbeitskampfrecht ist in den letzten Jahren durch mehrere Entscheidungen des BAG und des EGMR in Bewegung geraten. Hierzu gehört auch die Entscheidung des BAG vom 19.6.2007 zum Solidaritäts- bzw. Unterstützungsstreik. Entgegen seiner bisherigen Entscheidungen aus den Jahren 1984 und 1988 soll ein solcher Streik nicht mehr "in der Regel" rechtswidrig sondern "grundsätzlich zulässig" sein. Die Anwendung dieser ...

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