Das Vermögensrecht der österreichischen Ordensleute
Maria Theresia und Joseph II. beschränkten durch das Amortisationsverbot die Vermögensvermehrung der Klöster. Um zu verhindern, daß sich die Klöster durch das mitgebrachte Vermögen bzw. durch Erbschaften ihrer Mitglieder bereichern, verlor das Ordensmitglied mit der Ablegung der feierlichen Profeß sein gegenwärtiges Vermögen und erlitt den Klostertod. Damit verlor der Religiose seine Vermögens- und Erbfähigkeit. Die Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ...