Privat- und Prozessrecht
Recht regelt das Zusammenleben der Menschen im Staat und in der Gesellschaft. Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander im privaten und geschäftlichen Bereich bestimmt. Die Kenntnis der Grundlagen der Rechtsordnung verschafft einen Vorsprung gegenüber anderen, gibt Anleitung zu sachgemäßem Verhalten und verhilft dazu, in Konfliktfällen die eigene Position besser einzuschätzen. Das Prozessrecht zeigt die ...