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Die Doppelvertretung der Belegschaftsaktionäre im mitbestimmten Aufsichtsrat
Die Arbeit befaßt sich mit dem Problem der Doppelvertretung der Arbeitnehmer, wenn diese nach dem MitbestG 1976 und aufgrund von Belegschaftsaktien eigene Aufsichtsratsmitglieder wählen.Ausgangsfrage ist die Zulässigkeit paritätischer oder überparitätischer Mitbestimmung, wobei festgestellt wird, daß diese die Anteilseigner und Unternehmen in Art. 14 I, 9 I, III, 12 I, 3 I und 2 I GG verletzt. Auch die angesprochene Doppelvertretung ...

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