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Schuldrecht Allgemeiner Teil
Das Schuldrecht behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen. Dabei hat der Gesetzgeber das Schuldrecht zweigeteilt: Regelungen, die für alle Vertragsarten gelten, sind im Allgemeinen Teil des Schuldrechts zu finden. Vorschriften, die nur für eine spezielle Vertragsart Anwendung finden, hat der Gesetzgeber im Besonderen Teil des Schuldrechts platziert. Dieses Skript behandelt nur den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Dabei wird der Schwerpunkt auf ...

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