Korruptionsbekämpfung mit Steuerrecht
Korruption gilt als ein besonders gesellschaftsschädliches Phänomen. Seit Mitte der neunziger Jahre wird daher auch das Steuerrecht zu ihrer Bekämpfung herangezogen. Dabei knüpft es auf der Tatbestandsseite an das strafrechtliche Instrumentarium an. Die Arbeit untersucht beide Elemente der Korruptionsbekämpfung und konzentriert sich dabei auf das Steuerrecht, insbesondere das Abzugsverbot und die Mitteilungspflichten des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. ...