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Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art. 86 S. 2 lit. a EGV
Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. mißbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ...

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