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Sächsisches Versammlungsgesetz
Seit der Föderalismusreform I sind die Länder für das Versammlungsrecht ausschließlich zuständig. Der Kommentar zum Sächsischen Versammlungsgesetz (SächsVersG) trägt dem Rechnung und erläutert alle Paragrafen in einer praxistauglichen Form. Dargestellt werden allgemeine Regelungen wie Namensangabe des Veranstalters, Waffentragungsverbot, das Uniformverbot, so auch die Themen: Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie die Straf- und ...

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Polizeigesetz des Freistaates Sachsen
Änderungen im Sächsischen Polizeigesetz haben eine Neuauflage des Kommentars notwendig gemacht. In das Polizeigesetz neu aufgenommen wurden die Regelungen des § 9a zum Erlass von Alkoholverbotsverordnungen im öffentlichen Raum, § 19a ermöglicht nunmehr die automatisierte Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr sowie § 34a der dem Abschleppunternehmer und der Polizei eine Zurückbehaltungsbefugnis für abgeschleppte Kfz im Fall eines Zahlungsausfalls einräumt. Die §§ 35 ...

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