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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Der gesetzliche Schutz vor Fluglärm wurzelt im Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Wie meist bei mittel- und längerfristig wirkenden Gefährdungslagen ist die Sicherung eines adäquaten Schutzniveaus für die Betroffenen eine Aufgabe, die bislang nur schrittweise realisiert werden konnte. Das Thema ist zentral bedeutsam für Betroffene, Zulassungsbehörden, Flughafenbetreiber, die Anwaltschaft und die Gerichte. Der neue Handkommentar zum Fluglärmgesetz bietet erstmals Raum ...

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