Europäische Rüstungskooperation
Der europäische Binnenmarkt erfasst heute fast alle Aspekte des wirtschaftlichen Lebens. Eine Sonderstellung nimmt jedoch die europäische Rüstungsindustrie ein, für die europäisches Wirtschaftsrecht bis heute de facto kaum eine Rolle spielt. Unter Berufung auf ihre Sicherheitsinteressen verwalten die EU-Mitgliedstaaten diesen Sektor nach wie vor auf nationaler Ebene. Artikel 346 AEUV bietet ihnen dafür eine vermeintliche primärrechtliche Rechtfertigung. Das Werk analysiert ...