FlexKapGG
Mit dem am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wird eine neue Gesellschaftsform geschaffen. Es baut auf bewährten Regelungen für die GmbH auf, die mit den umfangreichen Kapitalausstattungsmöglichkeiten des Aktiengesetzes erweitert werden. Mit Unternehmenswert-Anteilen können vor allem Mitarbeiter mit einer kleinen Kapitaleinlage an das Unternehmen gebunden werden und an dessen Erfolg teilhaben. Das Start-Up-Förderungspaket eröffnet auch abgabenrechtliche Begünstigungen. ...