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Haftung bei Zeugniserteilung und Auskünften unter Arbeitgebern über Arbeitnehmer
Zahlreiche Vorschriften, allen anderen voran 630 BGB, enthalten Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Erteilung von Arbeitszeugnissen über Arbeitnehmer. Neben den Arbeitszeugnissen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgegeben werden, nehmen Auskunftsersuchen unter Arbeitgebern über sich neu bewerbende Arbeitnehmer immer mehr zu. Im Dreiecksverhältnis alter Arbeitgeber, Arbeitnehmer, neuer Arbeitgeber werden vom Verfasser alle sich aus Zeugnis- und Auskunfterteilung ergebenden möglichen Haftungskonstellationen untersucht, ...

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