Grundlegung der Soziologie des Rechts
Ehrlichs »Grundlegung«, Kernstück seiner umfassenden soziologischen Rechtslehre, machte ihn zum Gründervater der Rechtssoziologie, der sich von seinen vielen Vorläufern dieser Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft abhebt, wie Charles de Montesquieu, Karl Marx, Henry Sumner Maine oder Emile Durkheim, die nur Teilaspekte (wenn auch wichtige) oder wenige Feststellungen zur Interdependenz von Recht und Sozialleben, dem Gegenstandsbereich der Rechtssoziologie, beigetragen haben. Über seine Arbeit ...