1 Ergebnis.

Wege zu einer Kohärenz der Rechtsquellen im Europäischen Kollisionsrecht der Verbraucherverträge
In Art. 5 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens vom 19. Juni 1980 (EVÜ) einigten sich die EG-Mitgliedstaaten völkerrechtlich auf einen kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz. In den Folgejahren erließen die Gemeinschaftsorgane parallel hierzu kollisionsrechtliche Regelungsgebote in Verbraucherschutzrichtlinien, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden. Das Nebeneinander verschiedener Rechtsquellen im Europäischen Kollisionrecht erwies sich als problematisch: Es entstand eine von Spannungen und Wertungswidersprüchen geladene Situation der Inkohärenz. ...

107,00 CHF