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Die Akteure des außergerichtlichen Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union
Auch in der Europäischen Union nimmt die Bedeutung des außergerichtlichen Grundrechtsschutzes immer weiter zu. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, daß stetig neue Akteure hinzu kommen, wie 2007 die Europäische Grundrechteagentur und 2008 das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen. Neben diesen Einrichtungen stehen der Europäische Bürgerbeauftragte, der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments im Zentrum der Untersuchung, deren Maßstab ...

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