Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren
Mit Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz lassen sich z.B. günstige Vertragsverhältnisse insolventer Unternehmen übertragen oder deren Gesellschaftsstruktur für Investoren anpassen. Im Insolvenzplanverfahren ist dazu weder die Zustimmung der Vertragspartner noch die der Anteilsinhaber erforderlich. Neben der Untersuchung von Grundlagen, Vor- und Nachteilen, insolvenzbedingten Besonderheiten und Haftungsfragen stellt der Autor auch den Ablauf einer Umwandlung im Insolvenzplanverfahren am Beispiel der Ausgliederung fortführungswürdiger ...