Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vo...
Viele gewerblich-technische Unternehmen flexibilisieren zunehmend Arbeitsabläufe. Gleichzeitig fallen in einer steigenden Anzahl von Handwerks- und Industriebetrieben (beispielsweise bei Wartungsarbeiten sowie im Kundendienst) elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« (alt: BGV A3) ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Jedoch verfügen nur wenige Arbeitnehmer über eine derartige Qualifikation. ...