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Gneist als Zivilrechtslehrer
Rudolf von Gneist ist als einer der großen Staatsrechtslehrer des 19. Jahrhunderts bekannt. Auf zivilrechtlichem Gebiet hat er - außer seiner Dissertation - nichts Schriftliches veröffentlicht. Die hier transkribierte und kommentierte, 1200 handschriftliche Seiten umfassende und sicherlich nahezu wörtliche Mitschrift von Gneists Pandekten- und Erbrechtsvorlesung an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität - in einem Nachlass aufgefunden - stellt eine rechtshistorische Quelle besonderer ...