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Rechtsformabhängige Ungleichbehandlungen beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug nach § 10a GewStG
Der Gewerbebetrieb unterliegt als Steuerobjekt der Gewerbesteuer. Dabei sollte es unerheblich sein, welcher Rechtsform der Gewerbebetrieb zuzuordnen ist. Somit ist eine Gleichbehandlung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bei der Gewerbesteuer erforderlich. Die Regelung zum gewerbesteuerlichen Verlustabzug nach § 10a GewStG wird dem nicht gerecht. Das Nebeneinander der unterschiedlichen Voraussetzungen für den Verlustabzug führt zu gravierenden rechtsformabhängigen Ungleichbehandlungen. Die vorliegende Arbeit ...

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