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Formvorschriften beim Unternehmenskauf
Die Frage der Formbedürftigkeit von Unternehmenskaufverträgen stellt sich aus Sicht der Praxis in vielerlei Fällen. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt § 311b Abs. 3 BGB, der immer dann besonders zu beachten ist, wenn der Unternehmenskaufvertrag nicht schon aufgrund anderweitiger Formvorschriften notariell zu beurkunden ist. Aufgrund der in § 125 BGB konstatierten Nichtigkeitsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften ist es unverständlich, ...