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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei Operationserweiterungen
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit einem besonderen Aspekt des Arzthaftungsrechts auseinander. Es wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes untersucht, der während eines operativen Eingriffs auf einen Befund stößt, durch welchen er sich veranlasst sieht, von seinem ursprünglichen Operationsplan abzuweichen und einen Änderungs- oder Erweiterungseingriff vorzunehmen.

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