Die Eigentümerversammlung nach dem WEG
Zum WerkDie Wohnungseigentümerversammlung ist das wichtigste Organ der gemeinschaftlichen Willensbildung der Wohnungseigentümer.Der Gesetzgeber hat für die gemeinschaftliche Verwaltung zwar einige Normen geschaffen (§ 23 Wohnungseigentümerversammlung, § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, § 25 Mehrheitsbeschluss, § 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters), jedoch reichen weder der Wortlaut dieser Bestimmungen noch die bloße Kommentierung dieser Gesetzesvorschriften aus, um alle Zweifelsfragen zu klären.Das Werk ...