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Das 'Homosexuellen-Urteil' des Bundesverfassungsgerichts aus rechtshistorischer Perspektive
Im heutzutage weitgehend negativ konnotierten 'Homosexuellen-Urteil' des Bundesverfassungsgerichts von 1957 lehnte es das Karlsruher Gericht ab, die damaligen massenhaften Bestrafungen von Männern wegen homosexueller Kontakte für verfassungswidrig zu erklären.Ungeklärt war bislang, wie sich dieses Urteil mit der heute erheblich positiver beurteilten Grundrechtsjudikatur des Gerichts in den 1950er Jahren vereinbaren lässt. Nadine Drönner analysiert umfassend und quellengestützt die zeittypischen Ursachen und ...

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