Strafrechtliche Legislativkompetenzen der Europäischen Union
Das Strafrecht stellt einen besonders eng mit der nationalen Souveränität verknüpften Bereich dar, der gleichwohl nicht frei von europarechtlichen Einflüssen ist. Aber inwieweit kann die Ausgestaltung des Strafrechts auch aktiv von EU-Ebene aus bestimmt werden und sind die Zuständigkeiten der EU diesbezüglich tatsächlich durch die Reformen des Vertrages von Lissabon erheblich erweitert worden, wie es das BVerfG in seinem Lissabon-Urteil ...