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Internationales Arzthaftungsrecht nach Inkrafttreten der Rom I- und Rom II-Verordnung
Grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen gewinnen mit der wachsenden Zahl jährlicher Touristenströme in fremde Länder, der Zunahme internationaler Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse und der Entwicklung der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere der Entwicklung der Telemedizin, seit längerem an Bedeutung. Damit einher geht zwangsläufig auch die Häufung grenzüberschreitender Arzthaftungsfälle, die das internationale Zivilverfahrensrecht und das internationale Privatrecht vor neue Probleme stellen. Dies gilt insbesondere nach Inkrafttreten der ...

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