Folgenabschätzungen für Verwaltungs-Algorithmen
Die Verwaltung setzt zunehmend algorithmische Systeme ein. Ein Mittel, um mit den Risiken umzugehen und die Vorteile zu optimieren, können Folgenabschätzungen sein. Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO bietet ein erstes Beispiel hierfür. Die geplante KI-Verordnung der EU sieht keine Folgenabschätzungen vor, mit dem Risikomanagementsystem und der Konformitätsbewertung kennt sie aber ähnliche Verfahren. Jonathan Dollinger untersucht, inwiefern die genannten Vorschriften ...