Betriebliche Sozialpläne
Das Rechtsinstitut des betrieblichen Sozialplanes wird verschiedentlich als die wichtigste neue Bestimmung des Betriebsverfassungs- gesetzes von 1972 bezeichnet. Zudem wird vielerorts mit dieser Mitbe- stimmungsregelung die Erwartung verbunden, Rationalisierungslasten und beschäftigungspolitische Risiken gleichmässiger zu verteilen. Solche Ansprüche werden in der vorliegenden, interdisziplinär ange- legten Untersuchung vor dem Hintergrund jüngster Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit rechtlichen Voraussetzungen und ökonomischen Bedingungen ...