Der überschuldungsvermeidende Rangrücktritt
Der überschuldungsvermeidende Rangrücktritt ist fester Bestandteil der deutschen Sanierungslandschaft. Seit dem Inkrafttreten des MoMiG ist der Umgang mit Rangrücktritten jedoch von Unsicherheit geprägt. Welche Rangtiefe ist zur Erreichung der überschuldungsvermeidenden Wirkung erforderlich? Muss der Rangrücktritt auch den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfassen? Wie sind vorinsolvenzliche Zahlungen auf die subordinierte Forderung zu behandeln? Tom Dittmar bringt unter maßgeblicher Berücksichtigung der ...