Datenmärkte, Datenintermediäre und der Data Governance Act
Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch ...