Nachlebensgemeinschaftlicher Unterhalt
Die Grundlagenarbeit formuliert den normativen Tatbestand der Lebensgemeinschaft als gesetzliches Vertrauensverhältnis. Der Eheschluss auf dem Zivilstandsamt begründet eine gesetzliche, gewisse faktische Umstände wie längeres Zusammenleben eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen des bereits de lege lata einheitlich zu begreifenden Tatbestands der Lebensgemeinschaft. Die Dissertationsschrift setzt sich ausführlich mit der bis heute offenen Frage einer überzeugenden Begründung nachlebensgemeinschaftlichen Unterhalts auseinander. Ausgehend ...